Einstellungsuntersuchungen

 

Viele Arbeitgeber fordern ein ärztliches Attest, bevor sie einen neuen Mitarbeiter einstellen. Verständlicherweise will sich der Arbeitgeber absichern, dass der Arbeitnehmer gesund ist, seiner neuen Tätigkeit regelmäßig nachkommt und durch die Arbeit keine gesundheitlichen Schäden erleidet. Diese ärztlichen Atteste, die bei der Einstellungsuntersuchung erstellt werden, sind keine „Gefälligkeitsbescheinigungen“. Denn im Falle einer ärztlichen Fehleinschätzung muss der Arzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wir führen die Einstellungsuntersuchungen gerne durch, bitten aber um Beachtung folgender Punkte:

  • Lassen Sie sich vom Arbeitgeber eine möglichst detaillierte Anforderung der Untersuchung beschreiben. So kann etwa im Lebensmittelbereich eine Stuhluntersuchung notwendig sein.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Kostenübernahmezusicherung geben, denn die Untersuchungen sind privatärztliche Leistungen, können also nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin für diese Untersuchung, für die wir je nach Aufwand Zeit einplanen müssen.

 

AH-9082