Früherkennung von Krebs

Krebs ist in vielen Fällen gut behandelbar, wenn er früh entdeckt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür eine Reihe von Untersuchungen, abhängig von Alter und Geschlecht. Viele Versicherte nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht.

Was wir in der Praxis anbieten

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Darmkrebs: Stuhltest
Der Test auf verborgenes Blut im Stuhl (iFOBT, ein immunologischer Test) steht Ihnen ab 50 zu, bis 54 jährlich, ab 55 alle zwei Jahre, sofern keine Darmspiegelung erfolgt ist. Wir geben den Test aus und werten ihn aus.
2
Darmkrebs: Darmspiegelung
Die Darmspiegelung selbst führt ein Gastroenterologe durch; wir stellen die Überweisung und besprechen das Ergebnis mit Ihnen. Sie steht Männern ab 50 und Frauen ab 55 zu, zweimal im Abstand von zehn Jahren. Bei familiärer Vorbelastung gelten andere, frühere Intervalle. Bitte sprechen Sie uns darauf an, das wird oft übersehen.
3
Prostata
Männern ab 45 steht jährlich eine Tastuntersuchung der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane zu. Auffällige Befunde klären wir weiter ab, mit Labor, Ultraschall und gegebenenfalls Überweisung zum Urologen.
4
Bauchaorta
Männern ab 65 steht einmalig eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zu. Sie dient der Früherkennung einer Aussackung, die unbemerkt bleibt, bis sie gefährlich wird. Diese Untersuchung führen wir mit unserem Ultraschallgerät selbst durch.

Was über andere Fachrichtungen läuft

Für Frauen

Die gynäkologische Krebsfrüherkennung ab 20, der Abstrich vom Gebärmutterhals und ab 35 der kombinierte Abstrich-HPV-Test, die Tastuntersuchung der Brust ab 30 und das Mammographie-Screening zwischen 50 und 75. Das übernimmt die gynäkologische Praxis beziehungsweise das Screening-Zentrum.

Hautkrebs-Screening

Steht ab 35 alle zwei Jahre zu und wird von dafür qualifizierten Haus- oder Hautärzten durchgeführt.

Zusatzuntersuchungen auf eigene Kosten

Rund um die Krebsfrüherkennung werden viele Tests als Selbstzahlerleistung angeboten. Manche sind sinnvoll, andere nicht, und bei einigen ist der Nutzen schlicht nicht untersucht. Wenn Sie danach fragen, sagen wir Ihnen, was der jeweilige Test kann und was die gesetzliche Untersuchung ohnehin abdeckt.

Sprechen Sie uns an, welche Untersuchungen Ihnen zustehen.
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