Infusionstherapie

Die Infusionstherapie ergänzt unsere Mikronährstofftherapie. Manche Stoffe lassen sich über den Darm nur begrenzt aufnehmen. Bei ausgeprägtem Mangel, bei gestörter Aufnahme oder wenn eine Einnahme über den Mund nicht ausreicht, kann die Gabe über die Vene sinnvoll sein. Sie umgeht den Darm und erreicht Spiegel, die mit Tabletten nicht zu erzielen sind.

Klare Wassertropfen auf hellblauem Glas

Was wir vorher prüfen

Eine Infusion ist ein ärztlicher Eingriff, kein Wellnessangebot. Vor der ersten Gabe klären wir ab, was dagegen spricht:

Vor hochdosiertem Vitamin C: Nierenfunktion, Eisenspeicher und ein möglicher Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel. Bei diesem Enzymdefekt kann eine hohe Dosis eine Hämolyse auslösen, also die Auflösung roter Blutkörperchen. Der Test ist einfach und erfolgt vorher.
Vor einer Eiseninfusion: Eisenstatus und Entzündungsparameter. Überschüssiges Eisen ist kein harmloser Vorrat.
Grundsätzlich: bekannte Unverträglichkeiten, Nierenfunktion, Herz-Kreislauf-Situation und Ihre übrige Medikation.

Jede Infusion erfolgt unter ärztlicher Aufsicht mit anschließender Nachbeobachtung. Allergische Reaktionen sind selten, aber möglich, und wir sind darauf vorbereitet.

Welche Infusionen wir geben

Eisen bei nachgewiesenem Mangel, der oral nicht auszugleichen ist oder nicht vertragen wird
B-Vitamine einschließlich Vitamin B12, das auch Gesunde über den Darm nur schlecht aufnehmen
Vitamin C in höherer Dosierung nach vorheriger Abklärung
Elektrolyte wie Magnesium auf Grundlage von Vollblutanalysen
Mischinfusionen aus Magnesium, Calcium, Vitamin C und B-Vitaminen
Antioxidativ wirksame Substanzen und weitere ärztlich verordnete Infusionen nach individueller Indikationsstellung


Bei schmerzhafter diabetischer Polyneuropathie steht darüber hinaus eine Infusionstherapie zur Verfügung, die in Deutschland für genau diese Indikation zugelassen ist. In kontrollierten Studien besserten sich Schmerzen und Missempfindungen kurzfristig; ein Nutzen über längere Zeiträume ist nicht belegt, und die Substanz wird fachlich unterschiedlich bewertet. Ob sie für Sie infrage kommt, besprechen wir persönlich.

Welche Substanzen im Einzelfall sonst in Betracht kommen, klären wir im Gespräch. Dazu gehören auch solche, die für die jeweilige Anwendung nicht zugelassen sind. Verschreibungspflichtige Arzneimittel benennen wir auf der Website nicht.

Zur Datenlage

Belegt

Wo ein Mangel nachgewiesen ist, ist sein Ausgleich sinnvoll und in seiner Wirkung belegt. Das gilt besonders für Eisen und Vitamin B12.

Nicht belegt

Für Infusionen ohne nachgewiesenen Mangel, als „Aufbaukur“ oder zur allgemeinen Stärkung, fehlt dieser Nachweis. Dass sich viele Menschen danach besser fühlen, ist gut dokumentiert; wie viel davon auf den Inhalt der Infusion zurückgeht, ist es nicht. Wir sagen das vorher und raten in solchen Fällen eher ab, als dass wir es anbieten.


Ein Teil dessen, was wir bei besonderen Fragestellungen einsetzen, ist für diese Anwendung nicht zugelassen. Das ist zulässig, wenn es begründet ist, verlangt aber ein anderes Vorgehen als eine Standardtherapie.

Was wir unter einem Therapieversuch verstehen
1
Vorher
klären wir, ob die Diagnose gesichert ist, ob andere Ursachen ausgeschlossen sind und ob etwas dagegen spricht.
2
Zu Beginn
legen wir gemeinsam fest, welche Beschwerden sich bessern sollen. Ohne dieses Ziel lässt sich hinterher nicht beurteilen, ob der Versuch etwas gebracht hat.
3
Während des Versuchs
kontrollieren wir engmaschig, klinisch und im Labor.
4
Nach der vereinbarten Zeit
entscheiden wir gemeinsam, ob wir die Behandlung weiterführen, anpassen oder beenden. Einen Versuch ohne erkennbaren Nutzen beenden wir.
5
Aufklärung und Kosten
besprechen wir vorher und halten sie schriftlich fest.

Ablauf und Kosten

Je nach Infusion sollten Sie 30 bis 60 Minuten einplanen, bei Reihenbehandlungen entsprechend mehrere Termine. Essen und trinken Sie vorher normal.

Infusionstherapien sind Selbstzahlerleistungen beziehungsweise Leistungen der privaten Krankenversicherung. Die zu erwartenden Kosten nennen wir vorher, bei Reihenbehandlungen auch die Gesamtsumme.

Unsere Therapievereinbarung
Voraussetzung für jede Behandlung in unserer Privat- und Selbstzahlersprechstunde ist unsere Therapievereinbarung. Sie erhalten sie bei der Terminvereinbarung zugeschickt. Bitte lassen Sie uns die Vereinbarung rechtzeitig vor Ihrem Termin unterschrieben zukommen. Ohne unterschriebene Vereinbarung können wir die Behandlung nicht beginnen.
Sie haben Fragen zur Infusionstherapie? Wir beraten Sie gerne.
0228 38677044 anrufen