Grippeimpfung 2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe „Warum wird die saisonale Influenza-Impfung auch für Schwangere empfohlen?„),
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) (siehe „Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?“),
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination), aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität (Epid Bull 1/2021). Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.

Quelle: STIKO – für externe Links wird keine Haftung übernommen